Durchsetzungsberatung
Die steuerliche Durchsetzungsberatung dient der Wahrung Ihrer Interessen bei der Durchsetzung von Gestaltungsmaßnahmen und bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.
Dabei beraten wir Sie...
- bei der vorgreifenden Absicherung von geplanten Maßnahmen (Abstimmung von Maßnahmen mit der Finanzverwaltung, Beantragung verbindlicher Auskünfte) und im Rahmen der rechtlichen Durchsetzungsberatung wahren wir ihre Ansprüche in allen Rechtstreitigkeiten.
- bei der nachlaufenden Durchsetzung von bereits durchgeführten Maßnahmen (Begleitung von Betriebsprüfungen, Führung von Rechtsbehelfsverfahren und finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen).
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